Das Ausfüllen einer Quittung ist nicht schwierig, aber viele haben Probleme beim Erstellen korrekter Quittungen.
Einen Quittungsblock auszufüllen ist einfach, aber es gibt ein paar Punkte, die Sie beachten sollten, damit auch Ihre Quittung von den Behörden anstandslos anerkannt wird.
Was genau ist eine Quittung?
Eine ausgefüllte Quittung ist ein Beweisstück, mit dem der Kunde nachweisen kann, dass er etwas bezahlt hat.
Der Verkäufer quittiert dem Kunden mit Unterschrift, dass er für seine Ware oder Dienstleistung Geld empfangen hat.
Der Wortlaut des BGB §368 ist:
„Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen.“
Sie müssen nicht unbedingt einen Quittungsblock ausfüllen, wenn Sie Geld empfangen haben.
Sie können den Empfang des Geldes auch auf jedem beliebigen Papier quittieren, ist aber komfortabler, wenn Sie Quittungsblöcke benutzen.
Nicht das Formular ist wichtig, sondern die Vollständigkeit aller Angaben auf dem Quittungsblock.
Wer selten Quittungen ausstellt, läuft oft Gefahr wichtige Angaben zu vergessen.
Professionelle Quittungsblöcke enthalten alle gesetzlichen Vorgaben und hilft wichtige Angaben nicht zu vergessen. Eine große Hilfe sind Quittungen mit selbstdurchschreibenden Blättern, so erhält man gleichzeitig ohne viel Aufwand eine Kopie für die Buchführung.
Wer eine Quittung ausfüllt muss darauf achten!
Wer einen Quittungsbeleg ausfüllt muss darauf achten, dass bestimmte Angaben nicht fehlen, oder nicht zu viele Angaben gemacht werden(Wichtig für Kleinunternehmer!)!
Es wird differenziert zwischen Quittungen unter 250,-€ und Quittungen ab 250,-€.
Bei Quittungen über 250,-€ müssen noch zusätzlich Angaben gemacht werden.
Angaben bei Quittungen unter 250,-€:
- „Quittung“ als Wort ausgeschrieben.
Das Finanzamt muss wissen, um welchen Beleg es sich handelt. - Brutto-Geldbetrag
- Der Mehrwertsteuer-Betrag
Wichtig: Kleinunternehmer sollten diesen Betrag auf der Quittung nicht aufführen! - Der Mehrwertsteuer-Satz
Wichtig: Kleinunternehmer sollten den Mehrwertsteuer-Satz auf der Quittung nicht aufführen! - Leistungs- oder Warenangabe
Wofür wird die Quittung ausgestellt? - Verkäufer mit vollständiger Adresse
Zahlungsempfänger - Ort, Datum und die Unterschrift der Zahlungsempfängers
der Verkäufer quittiert mit seiner Unterschrift den Zahlungsempfang
Zusätzliche Angaben bei Quittungen ab 250,-€:
- Der Käufer mit vollständiger Adresse
Angaben zum Waren- oder Leistungsempfänger - Der Netto-Geldbetrag
Geldbetrag ohne den Mehrwertsteuer-Betrag - Die Quittungsnummer
eine fortlaufende Belegnummer - Die Steuernummer des Zahlungsempfänger
die Umsatzsteuer-ID-Nummer des Verkäufers
Felder im Quittungsblock richtig ausfüllen
Auf korrekte Feldangaben einer Quittung sollte Sie genau achten!
Die Felder sollten Sie wie folgt ausfüllen:
- Von: Hier wird der Name des Käufers(Leistungs- oder Warenempfänger) eingetragen. Derjenige, von dem das Geld stammt.
Bei Quittungen über 250,-€ mit vollständiger Adresse! - An: Hier wird der Name des Verkäufers(Zahlungsempfänger) eingetragen.
Derjenige, der das Geld erhalten hat.
Bei Quittungen über 250,-€ mit Umsatzsteuer-ID-Nummer! - Für: Hier wird eingetragen, für welche Leistung oder Ware(Verwendungszweck) der Käufer bezahlt hat.
- Netto-Betrag: Hier wird der Verkaufsbetrag ohne Mehrwertsteuer eingetragen.
Wichtig: Als Kleinunternehmer in dieses Feld nichts eintragen!! - Mehrwertsteuer-Satz: Hier wird der Steuersatz eingetragen, mit dem der Netto-Betrag versteuert wird. In Deutschland zurzeit der Steuersatz von 19% oder der ermäßigte Steuersatz von 7%.
Wichtig: Als Kleinunternehmer in dieses Feld nichts eintragen!! - Mehrwertsteuer-Betrag: Hier wird der Mehrwertsteuerbetrag eingetragen, der sich aus dem Nettobetrag und dem Steuersatz ergibt.
Wichtig: Als Kleinunternehmer in dieses Feld nichts eintragen!! - Gesamt-Betrag: Hier wird der Geld-Betrag eingetragen, der sich zusammen aus Nettobetrag plus Mehrwertsteuerbetrag ergibt.
Wichtig: Als Kleinunternehmer gibt man nur den Gesamtbetrag(Bruttobetrag) an!! - EUR in Worten: Hier wird der Gesamt-Betrag in ganzen Worten ausgeschrieben.
Bsp. 300,10 € wird in Worten „dreihundert und zehn cent“ geschrieben.
Um auf der Quittung nachträgliche Änderungen zu verhindern, setzt man vor und nach dem ausgeschriebenen Gesamtbetrag jeweils einen Minusstrich. - Ort/ Datum: Hier wird der Ort und das aktuelle Verkaufsdatum eingetragen, an dem der Beleg ausgestellt wurde.
- Stempel/ Unterschrift: Hier wird die Quittung vom Zahlungsempfänger unterschrieben und gestempelt.
Hinweis: Überprüfen Sie auch Ihre erhaltenen Quittungen auf korrekt ausgefüllten Angaben!