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Quittungsblöcke & Quittungszettel für dein Unternehmen

Jetzt personalisierte Quittungsblöcke & Quittungszettel drucken lassen!

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Quittungsblock #1
A6 hoch individuell mit Ihrem Text- und Logo bedruckt
2 x 50 Blatt selbstdurchschreibend!
Ab 2,28 €
Lieferzeit: ca. 5 Arbeitstage
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Quittungsblock #2
A6 hoch individuell mit Ihrem Text- und Logo bedruckt
2 x 50 Blatt selbstdurchschreibend!
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Quittungsblock #3
A6 hoch individuell mit Ihrem Text- und Logo bedruckt
2 x 50 Blatt selbstdurchschreibend!
Auf Wunsch mit Nummerierung.
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Quittungsblock #4
A6 quer individuell mit Ihrem Text- und Logo bedruckt
2 x 50 Blatt selbstdurchschreibend!
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Quittungsblock #5
A6 quer individuell mit Ihrem Text- und Logo bedruckt
2 x 50 Blatt selbstdurchschreibend!
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Quittungsblock Standard - 3er Pack
A6 quer selbstdurchschreibend
MwSt. ausgewiesen 2 x 50 Blatt
1 VE = 3 Blöcke
nur 7,99 €
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Quittungsblock Kleinunternehmer Standard - 3er Pack
A6 quer selbstdurchschreibend
keine MwSt. ausgewiesen 2 x 50 Blatt
1 VE = 3 Blöcke
nur 7,99 €
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Quittungsblock ausfüllen – so geht es richtig!

Quittungsblock ausfüllen – so geht es richtig!

Das Ausfüllen einer Quittung ist nicht schwierig, aber viele haben Probleme beim Erstellen korrekter Quittungen. Einen Quittungsblock auszufüllen ist einfach, aber es gibt ein paar Punkte, die du beachten solltest, damit auch deine Quittung von den Behörden anstandslos anerkannt wird.

Was genau ist eine Quittung?
Eine ausgefüllte Quittung ist ein Beweisstück, mit dem der Kunde nachweisen kann, dass er etwas bezahlt hat. Der Verkäufer quittiert dem Kunden mit Unterschrift, dass er für seine Ware oder Dienstleistung Geld empfangen hat. Der Wortlaut des BGB §368 ist: „Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen.“ Du musst nicht unbedingt einen Quittungsblock ausfüllen, wenn du Geld empfangen hast. Du kannst den Empfang des Geldes auch auf jedem beliebigen Papier quittieren, es ist aber komfortabler, wenn du dazu einen Quittungsblöcke benutzt. Nicht das Formular ist wichtig, sondern die Vollständigkeit aller Angaben auf dem Quittungsblock. Wer selten Quittungen ausstellt, läuft oft Gefahr wichtige Angaben zu vergessen. Professionelle Quittungsblöcke enthalten alle gesetzlichen Vorgaben und hilft wichtige Angaben nicht zu vergessen. Eine große Hilfe sind Quittungen mit durchschreibenden Blättern, so erhält man gleichzeitig ohne viel Aufwand eine Kopie für die Buchhaltung.

Quittungen ausfüllen - Darauf muss geachtet werden!

Quittungen ausfüllen - Darauf muss geachtet werden!

Wer einen Quittungsbeleg ausfüllt muss darauf achten, dass bestimmte Angaben nicht fehlen, oder nicht zu viele Angaben gemacht werden! Es wird differenziert zwischen Quittungen unter 250,-€ und Quittungen ab 250,-€. Bei Quittungen über 250,-€ müssen noch zusätzlich Angaben gemacht werden. 
 
Angaben bei Quittungen unter 250,-€: 
  1.  „Quittung“ als Wort ausgeschrieben. Das Finanzamt muss wissen, um welchen Beleg es sich handelt. 
  2. Brutto-Geldbetrag 
  3. Der Mehrwertsteuer-Betrag Wichtig: Kleinunternehmer sollten diesen Betrag auf der Quittung nicht aufführen! 
  4. Der Mehrwertsteuer-Satz Wichtig: Kleinunternehmer sollten den Mehrwertsteuer-Satz auf der Quittung nicht aufführen!
  5. Leistungs- oder Warenangabe Wofür wird die Quittung ausgestellt?
  6. Verkäufer mit vollständiger Adresse Zahlungsempfänger
  7. Ort, Datum und die Unterschrift der Zahlungsempfängers der Verkäufer quittiert mit seiner Unterschrift den Zahlungsempfang
Zusätzliche Angaben bei Quittungen ab 250,-€: 
  1. Der Käufer mit vollständiger Adresse Angaben zum Waren- oder Leistungsempfänger
  2. Der Netto-Geldbetrag Geldbetrag ohne den Mehrwertsteuer-Betrag
  3. Die Quittungsnummer eine fortlaufende Belegnummer
  4. Die Steuernummer des Zahlungsempfänger die Umsatzsteuer-ID-Nummer des Verkäufers
Felder im Quittungsblock richtig ausfüllen 
Auf korrekte Feldangaben einer Quittung solltest du genau achten! Die Felder sollten wie folgt ausgefüllt werden:
  • Von: Hier wird der Name des Käufers(Leistungs- oder Warenempfänger) eingetragen. Derjenige, von dem das Geld stammt. Bei Quittungen über 250,-€ mit vollständiger Adresse!
  • An: Hier wird der Name des Verkäufers(Zahlungsempfänger) eingetragen. Derjenige, der das Geld erhalten hat. Bei Quittungen über 250,-€ mit Umsatzsteuer-ID-Nummer!
  • Für: Hier wird eingetragen, für welche Leistung oder Ware(Verwendungszweck) der Käufer bezahlt hat. 
  • Netto-Betrag: Hier wird der Verkaufsbetrag ohne Mehrwertsteuer eingetragen. Wichtig: Als Kleinunternehmer in dieses Feld nichts eintragen!! 
  • Mehrwertsteuer-Satz: Hier wird der Steuersatz eingetragen, mit dem der Netto-Betrag versteuert wird. In Deutschland zurzeit der Steuersatz von 19% oder der ermäßigte Steuersatz von 7%. Wichtig: Als Kleinunternehmer in dieses Feld nichts eintragen!!
  • Mehrwertsteuer-Betrag: Hier wird der Mehrwertsteuerbetrag eingetragen, der sich aus dem Nettobetrag und dem Steuersatz ergibt. Wichtig: Als Kleinunternehmer in dieses Feld nichts eintragen!!
  • Gesamt-Betrag: Hier wird der Geld-Betrag eingetragen, der sich zusammen aus Nettobetrag plus Mehrwertsteuerbetrag ergibt. Wichtig: Als Kleinunternehmer gibt man nur den Gesamtbetrag(Bruttobetrag) an!! 
  • EUR in Worten: Hier wird der Gesamt-Betrag in ganzen Worten ausgeschrieben. Bsp. 300,10 € wird in Worten „dreihundert und zehn cent“ geschrieben. Um auf der Quittung nachträgliche Änderungen zu verhindern, setzt man vor und nach dem ausgeschriebenen Gesamtbetrag jeweils einen Minusstrich.
  • Ort/ Datum: Hier wird der Ort und das aktuelle Verkaufsdatum eingetragen, an dem der Beleg ausgestellt wurde.
  • Stempel/ Unterschrift: Hier wird die Quittung vom Zahlungsempfänger unterschrieben und gestempelt.
Hinweis: Überprüfe auch immer erhaltenen Quittungen auf korrekt ausgefüllten Angaben!
Quittungsblock für Kleinunternehmer

Quittungsblock für Kleinunternehmer

Der richtige Quittungsblock für Kleinunternehmer ist wichtig!
Wer für sein Kleinunternehmen einen beliebigen Quittungsblock kauft, kann letztendlich schlechte Erfahrungen mit dem Finanzamt machen. Fehlende oder gar falsche Angaben auf dem Quittungsbeleg können verheerende Folgen nach sich ziehen.
Wenn die richtigen Anforderungen an eine Quittung für Kleinunternehmen nicht beachtet worden sind, können falsche Angaben schnell zur Steuerfalle werden.
Wer als Kleinunternehmer auf einer Quittung Steuern ausweist, der muss dann auch an das Finanzamt Umsatzsteuer abführen!
Häufen sich diese Fehler, der kann dann mit hohen Nachzahlungen rechnen.

Darauf musst du als Kleinunternehmer achten:
Die Mehrwertsteuer darf auf dem Quittungsbeleg für dein Kleinunternehmen nicht separat ausgewiesen werden! Aus diesem Grund sollten alle Privatleute, Kleinunternehmer und Unternehmer mit steuerfreien Umsätzen, alte Quittungsblöcke entsorgen, die nicht speziell ausgewiesen sind. Die Gefahr ist groß, dass auf dem Quittungsbeleg schnell die falschen Felder ausgefüllt werden.
Wir empfehlen Privatleuten und Kleinunternehmern einen speziellen Quittungsblock für Kleinunternehmen zu gebrauchen, der keine Mehrwertsteuer ausweist und den Hinweis auf §19 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz hinweist.

So kannst du dich vor bösen Überraschungen schützen!
Wir haben speziell für Kleinunternehmer und Unternehmer mit steuerfreien Umsätzen Quittungsblöcke im Angebot, in denen die Mehrwertsteuer nicht separat ausgewiesen wird.
Die Quittungsblöcke können mit eigenem Logo und Firmendaten personalisiert werden, oder als Standard Quittungsblock für Kleinunternehmen bestellt werden.
Die Quittungsblöcke für Kleinunternehmer sind schon ab einer Kleinauflage von 8 Stück bestellbar, im Format A6 und natürlich mit selbst durchschreibenden Blättern versehen.
Für den Durchschlag ist kein zusätzliches Blaupapier mehr nötig.
Der Quittungsbeleg besteht aus zwei unterschiedlich gefärbten Blättern. Die Originalquittung bekommt der Empfänger und der Durchschlag wandert in die eigene Buchhaltung – ganz einfach!
Quittungsblock selbst gestalten

Quittungsblock selbst gestalten

Rechnungen oder Quittungen mit eigenem Logo gehören mittlerweile zum „guten Ton“. Wer dann auf personalisierte Quittungsblöcke mit eigenem Design zurückgreifen kann, hat gleich ein besseres Standing. Mit dem Online-Designer von notizblock24 hast du die Möglichkeit ganz einfach deinen Quittungsblock selbst zu gestalten und dein Produkt, deinem Unternehmen anzupassen. Ganz egal, ob Firmen Quittungsblöcke oder Quittungsblöcke für Kleinunternehmer, du kannst aus vielen kostenlosen Vorlagen wählen und den Quittungszettel drucken lassen, der deinen Anforderungen entspricht. Auf Wunsch kannst du deine Quittungsblöcke auch nummerieren lassen, dazu musst du nur den Startwert eingeben und anhand der bestellten Anzahl werden deine Quittungsbelege automatisch nummeriert. Im Kundenkonto hast du die Möglichkeit deine persönlichen Designs zu speichern oder mit wenigen Klicks abzuändern und somit bei Bedarf direkt zur Zahlung weiter gehen. Einfacher kann das selber Gestalten nicht sein! Mit wenigen Klicks zur selbst gestalteten Quittung!

Probiere doch gleich mal unseren hilfreichen Online-Designer aus, mit dem du deinen Quittungsblock einfach online gestalten kannst!

Werbestarke Auftritte mit deinem Quittungsblock

Ob beim Verkauf von Waren oder Dienstleistungen – am Ende steht in der Regel eine Quittung als Beleg an. Die Rechnung entwickelt sich somit zu einem nicht zu unterschätzenden Marketingtool. Kontaktdaten, Logo und Werbeslogan können anschaulich angebracht werden. Gestaltet in deinem Corporate Design, hebst du dich von der Masse ab und machst auf dich aufmerksam.

Auf unseren Quittungsblöcken hast du ausreichend Platz um Name, Datum, Menge, Artikel und Betrag sowie Gesamtbetrag übersichtlich anzuordnen. Demzufolge lassen sich deine Rechnungen schnell und bequem ausfüllen. Aufgrund der praktischen Leimung unserer Quittungsblöcke lassen sich die Belege mühelos und einfach aus dem Block lösen und überreichen.

Hinterlasse einen professionellen und seriösen Eindruck mit unseren individuellen Quittungsblöcken.

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